Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Ärzte haben im Vergleich zu anderen Berufsgruppen eine Grundabdeckung des Risikos Berufsunfähigkeit durch das Versorgungswerk.

Genügt die Versicherung des Risikos Berufsunfähigkeit durch das Versorgungswerk?

Leider nein. Ein Ruhgeld zahlt das Versorgungswerk in der Regel erst dann, wenn der Arzt seine Tätigkeit komplett niederlegt. Eine Leistung aus dem Vorsorgugswerk gibt es daher erst ab 100% Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus steht dem Ärzteversorgungswerk ein Verweisungsrecht zu. Damit können Ärzte auf andere ärztliche Tätigkeiten, wie z.B. die Gutachtenerstellung verwiesen werden und es folgt keine Leistung aus dem Versorgungswerk. Solange noch „irgendeine ärtzliche“ Tätigkeit ausgeübt werden kann (z.B. wenn der Hausarzt aus gesundheitlichen Gründen die Praxis aufgibt, aber noch als angestellter Arzt oder Gutachter tätig sein kann), gibt es keine BU-Rente. Oft muss für die Zahlung der vollen BU-Rente aus dem Versorgungswerk erst die Zulassung zurück gegeben werden.

Die Lücken lassen sich günstig über eine privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen. Diese zahlt bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. Dabei werden die Leistungen aus dem Versorgungswerk mit berücksichtigt. Die privat absicherbare maximale Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet sich bei den meisten Anbietern wie folgt:

80 % vom Netto für Einkommen bis 50.000 Euro,
+         50 % vom Netto für den Einkommensanteil der 50.000 Euro übersteigt,
–           evtl. vorhandener privater BU-Rente
–           50% der BU-Rente aus dem Versorgungswerk
=         maximale privat absicherbare BU-Rente

Bei einigen Anbietern erfolgt bei einem Antrag auf eine private BU-Monatsrente (ca. EUR 4.00o)  gar keine Anrechnung der Rente vom Versorgungswerk der Ärzte.

Welche Zusatzleistungen sind für Ärzte bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung möglich?

Für Heilberufe gibt es besondere Deckungserweiterungen bei einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Zum Beispiel können Ärzte auch die BU-Leistung bei Infektionen oder durch Strahlenbelastung hervorgerufene Berufsunfähigkeit erhalten.

Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Arzt:

Der Preis (auch Prämie oder Beitrag genannt) einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt stark von der Berufsgruppe ab. Als Arzt bzw. Ärztin sind Sie in einer guten, d.h. preislich attraktiven Berufsgruppe. Dies bedeutet, dass Sie als Arzt oder Ärztin bei sonst gleichen Voraussetzungen (Alter, Laufzeit, Versicherungssumme, …) einen günstigeren Beitrag als andere Berufe zahlen.

Beispiele für Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte:

Beispiel 1:
Arzt, 30 Jahre, Versicherungssumme: 1.000 Euro monatliche BU-Rente, Endalter 65, selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsabzug

Preisvergleich:
von 30,00 Euro bis 87,71 Euro*

Beispiel 2:
Arzt, männlich, 30 Jahre, Versicherungssumme: 1.000 Euro monatliche BU-Rente, Endalter 67, selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsabzug

Preisvergleich:
von 35,39 Euro bis 104,86 Euro*

Hinweise:
An den Prämienbeispielen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte wird deutlich, dass ein späteres Vertragsende einen höheren Beitrag bedingt. Außerdem kostet „warten“ Geld, denn je später der Vertrag beginnt, desto höher sind die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Würde unser Kunde im Beispiel 1 nicht mit Alter 30 sondern erst mit Alter 35 den Vertrag abschließen, so würde seine Monatsprämie 34,55 EUR betragen. Die Mehrkosten liegen hier bei (30,00 EUR – 34,55 EUR) x 12 Monate x 30 Jahre = 1.638 EUR*.

Prüfen Sie Ihre Vorsorge oder beauftragen Sie uns unverbindlich Ihre Situation zu analyiseren und – sofern nötig – einen Vorschlag zur Schließung der Lücke zu unterbreiten. Am besten erreichen Sie uns über das Kontaktformular oben rechts auf der Webseite.

 * Morgen&Morgen-Berechnung vom 08.03.2013