Kriterium Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisungsverzicht (konkrete Verweisung):

Will der Versicherer einen Kunden abstrakt verweisen, so muss er diesem einen alternativen Beruf benennen, wobei die neue Tätigkeit den Fähigkeiten und Kenntnissen und der Lebensstellung des Kunden entspricht.

Von der konkreten Verweisung spricht man, wenn der Kunde aus eigener Entscheidung eine neue Tätigkeit aufnimmt, die den bisherigen Fähigkeiten, Kenntnissen und der bisherigen Lebensstellung entspricht. Verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der konkreten Verweisung, so leistet die Versicherung auch dann, wenn der Kunde sich für die Aufnahme einer anderen Tätigkeit entschlossen hat.