Das Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) wurde 1989 gegründet. Es sieht seine Aufgabe darin, Klarheit und Übersicht in Versicherungstarif zu bringen. Morgen & Morgen bietet Versicherungsvergleiche und Marktüberblicke an. Die Analysen, Ratings und Rankings von Morgen und Morgen werden regelmäßig für Berechnungsbeispiele und Presseartikel genutzt.

Morgen und Morgen beschäftigt rund 70 Mitarbeiter und besteht aus mehreren Gesellschaften (Morgen und Morgen Unternehmensgruppe). Eine Tochterfirma ist auch die bekannte ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorge GmbH (unter Leitung von Dr. Mark Ortmann).

Rating von Berufsunfähigkeitsversicherungen von Morgen & Morgen (M&M)

Bezogen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt M&M ein Gesamtrating mit einem bis fünf Sternen aus. Eine so genannte 5-Sterne-BU ist dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ausgezeichneten Versicherungsbedingungen. Je weniger Sterne das Gesamtrating ausweist, desto schlechter sind die Versicherungsbedingungen für den Verbraucher.

5 Sterne = Ausgezeichnet
4 Sterne = Sehr gut
3 Sterne = Durchschnittlich
2 Sterne = Schwach
1 Stern = Sehr schwach

In den letzten Jahren wurden die Versicherungsbedingungen kontinuierlich verbessert, so dass heute eine große Anzahl an 5-Sternen-Berufsunfähigkeitsversicherungen am Markt verfügbar sind. Dies führt zu zwei Schlussfolgerungen:

1) Versicherungsnehmer die Wert auf eine bedingungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung legen, sollten sich nur auf 5-Sterne-BUs konzentrieren.

2) Der Fokus auf eine 5-Sterne-BU kann nur eine Vorauswahl sein. Innerhalb der vielen 5-Sterne-BU-Tarife müssen weitere Kriterien herangezogen werden, um die Auswahl weiter einzuengen.

Morgen und Morgen bietet dazu selbst folgende Teilratings an:

Teilrating BU-Bedingungen:

Hier liegt der Fokus auf der Qualität der Versicherungsbedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen. In diesem und den anderen Teilratings werden Punkte (analog zu den Sternen aus dem Gesamtrating) von 1 bis 5 vergeben. 5 Punkte erhält ein ausgezeichnetes Tarifwerk.

Teilrating BU-Kompetenz:

Das Teilrating BU-Kompetenz besteht aus fünf Kriterien:

BU-Erfahrung
BU-Bestand
BU-Prozesse
BU-Leistungsfallprüfung

Teilrating BU-Solidität:

Das Teilrating BU-Solidität besteht aus verschiedenen Sicherheitskennzahlen vom aktuellen Bilanzjahr.

Teilrating BU-Antragsfragen:

Im Teilrating BU-Antragsfragen werden die Fragen an den Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag bewertet. Unter anderen spielt hier eine Rolle, welche Zeiträume für die Gesundheitsfragen abgefragt werden und ob salvatorische Fragen gestellt werden.

Nach folgendem Fragekatalog (50 Fragen) werden von Morgen und Morgen die Berufsunfähigkeitsversicherungen untersucht, Zitat:

  • Wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?
  • Wird der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt?
  • Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen
  • Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
  • Verzichtet der Versicherer auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat?
  • Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
  • Leistet der Versicherer, wenn die Berufsunfähigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?
  • Werden auf Antrag die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet?
  • Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
  • Verzichtet der Versicherer auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes bei weisungsgebundenen Mitarbeitern?
  • Wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?
  • Beschränkt der Versicherer die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers auf zumutbare ärztliche Anweisungen?
  • Bietet der Versicherer Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten an?
  • Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei Heirat und Geburt/Adoption an?
  • Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei weiteren Ereignissen an?
  • Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei einer Senkung der Überschußbeteiligung beim Überschußsystem Bonusrente an?
  • Ist in den Bedingungen der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ definiert?
  • Wird in den Bedingungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen hingewiesen?
  • Verzichtet der Versicherer ab einem bestimmten Lebensalter der versicherten Person auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
  • Wird bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?
  • Bietet der Versicherer im Leistungsfall Anfangshilfen an?
  • Bietet der Versicherer die Möglichkeit der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung an?
  • Besteht im Fall der Leistungsablehnung eine eindeutige und kundenfreundliche Regelung für die Nachzahlung gestundeter Beiträge?
  • Wird in den Bedingungen auf die Dauer des Rücktrittsrechts nach § 21 VVG wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht hingewiesen?
  • Verpflichtet sich der Versicherer, den Versicherungsnehmer über den Stand der Leistungsprüfung innerhalb bestimmter Zeitintervalle zu informieren?
  • Verzichtet der Versicherer bei einem Verzug der versicherten Person ins Ausland auf Untersuchungen im Inland?
  • Verzichtet der Versicherer auf eine Meldepflicht der versicherten Person bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG?
  • Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf konkrete Verweisung?
  • Verzichtet der Versicherer bei der Erstprüfung auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis?
  • Wird eine von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus medizinischen Gründen anerkannte unbefristete Erwerbsminderung als Berufsunfähigkeit anerkannt?
  • Ist in den Bedingungen definiert, welcher Beruf nach dauerhaftem Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall geprüft wird?
  • Bietet der Versicherer eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) an?
  • Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei Abschluß der Berufsausbildung an?
  • Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch innere Unruhen, an denen die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, verursacht wurde?
  • Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht wurde?
  • Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Vergehen im Straßenverkehr verursacht wurde, die über fahrlässige Verstöße hinausgehen?
  • Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, verursacht wurde?
  • Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Luftfahrten verursacht wurde?
  • Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Strahlen verursacht wurde?
  • Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch den Einsatz oder die Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen verursacht wurde?
  • Bietet der Versicherer bei erfolgreicher Reaktivierung Wiedereingliederungshilfen an?
  • Bietet der Versicherer eine von der üblichen 50%-Regelung abweichende Regelung des BU-Grades (Staffelregelung) an?
  • Bietet der Versicherer Karenzzeiten an?
  • Bietet der Versicherer eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente an?
  • Bietet der Versicherer eine beitragsfreie Dynamisierung des Haupttarifs im Leistungsfall an?
  • Bietet der Versicherer eine Beitragsdynamik der versicherten Leistungen (Rente und Beitragsbefreiung) ohne weitere Gesundheitsprüfung an?
  • Bietet der Versicherer eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfall ohne weitere Gesundheitsprüfung an?
  • Gibt es weitere Besonderheiten in den Versicherungsbedingungen?