Testbericht der Zeitschrift Guter Rat Nr. 5/2013

 

 

Das Fazit vorab: Guter Rat rät:

“Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt bei einem spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen, der einen Tarifüberblick hat und das Beratungsgespräch ordentlich protokolliert.”

(Quelle: Guter Rat: Das unabhängige Verbrauchermagazin, Nr. 5, Jahr 2013, S. 23)

Was hat die Zeitschrift Finanztest Guter Rat genau untersucht?

Geprüft wurden über 100 BU-Policen und die Zeitschrift Guter Rat hat die Schwachstellen der geprüften Verträge zusammengestellt.

Welches Testergebnis bringt der Test vom Magazin Guter Rat aus 2013?

Folgende Schwachstellen wurden gefunden:

Rentenhöhe:

Guter Rat empfiehlt ca. zwei Drittel des Nettoverdienstes abzusichern. In der Praxis werden oft zu geringe Berufsunfähigkeitsrenten versichert.

Laufzeit:

In den getesteten Tarifen wurden oft nur eine Laufzeit bis zum 55. oder 60. Lebensjahr vereinbart. Die Versicherung muss nach diesem Alter nicht mehr bezahlen. Bis zum Regelrentenbeginn fehlen dann noch viele Jahre und es droht Altersarmut.

Abstrakte Verweisung:

Nicht alle Versicherer verzichten auf die abstrakte Verweisung. Es gibt auch Tarife am Markt, die erst ab einem bestimmten Alter auf die abstrakte Verweisung verzichten.

Nachversicherungsgarantie:

Einige der geprüften Tarife erlauben keine Nachversicherung oder koppeln die Nachversicherung an bestimmte Ereignisse. Mitunter ist auch eine altersmäßige Begrenzung für die Ausübung der Nachversicherungsgarantie in Berufsunfähigkeitsversicherungstarifen zu finden.

Prognosezeitraum:

Gut ist, wenn der Vertrag regelt, dass bereits ab einer voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten geleistet wird. Zu finden sind aber auch viele Tarife, wo ein Prognosezeitraum von 3 Jahren erforderlich. Nach 3 Jahren beziehen die meisten Betroffenen bereits Sozialhilfe.

Rückwirkende Leistungen:

Als vorteilhafte Regelung werden Tarife genannt, die rückwirkend die Leistung auszahlen, sobald der Prognosezeitraum erreicht ist. Bei ungünstigeren Tarifen wird erst ab dem 7. Monat oder erst ab dem Meldedatum der Berufsunfähigkeit gezahlt.

Zahlungsanspruch:

Hier wird auf Anbieter verwiesen, der erst ab Pflegestufe III zahlen. Bessere Tarife zahlen bereits ab einem Punkt oder bei einer medizinisch nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit.

Unser Fazit:

Der Artikel betont ausdrücklich die Wichtigkeit die Gesundheitsfragen gründlich auszufüllen und zeigt auch mögliche Konsequenzen an einem realen Beispiel auf. Wir halten ebenfalls die Empfehlung – sich bei seiner Krankenkasse einen Versicherungsverlauf anzufordern – für sehr sinnvoll. Zum einen sehen Sie hier alle Behandlungen und zum anderen gibt es Ihnen auch die Möglichkeit, versehentlich falsch Diagnosen korrigieren zu lassen.

Wenn im Jahr 2014 die Zeitschrift Guter Rat wieder Berufsunfähigkeitsversicherungen prüft, werden wir auf unseren Seiten darüber berichten.