Berufsunfähigkeitsversicherung mit temporärer Leistungszahlung

Absicherungsumfang aus Lebenssicht:

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Während die „kurzlaufende BU mit Verlängerungsrecht“ bei Eintritt des BU-Falles bis zum Ende des Vertrages (also in der Regel bis zum Altersrentenbeginn) gezahlt wird, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit temporärer Leistungszahlung nur für einen festgelegten Zeitraum (z.B. drei Jahre) die monatliche BU-Rente aus.

Viele Personen die berufsunfähig geworden sind, üben nach einer Anpassungs- und Umschulungszeit wieder einen neuen Beruf aus. Daher reicht in vielen Fällen eine BU-Zahlung von einigen Jahren aus.

Wenn Sie sich nicht umschulen wollen oder können, lässt zwar diese Alternative einige Risiken offen, gibt Ihnen aber preiswert einen Schutz für die wichtigen ersten Monate einer Berufsunfähigkeit.

Vorteile:

  • Nach den Statistiken sind nur wenige Menschen dauerhaft berufsunfähig. Wer sich nur gegen das überwiegende Risiko einer temporären Berufsunfähigkeitsversicherung versichern will, kann über dieses Konzept ein paar Prozente Beitrag sparen.

Nachteile:

  • Das Risiko berufsunfähig zu werden, die keine Rückkehr nach wenigen Jahren in das Berufsleben ermöglicht, lässt sich über dieses Konzept nicht abdecken. Im möglichen Fall eines 30-jährigen, der zeitlebens Pflegefall wird, zahlen Tarife aus diesem Konzept hier beispielsweise für 3 Jahre eine Monatsrente. Aber für die weiteren 34 Jahre bis zum geplanten Rentebeginn leistet die Versicherung dann aber nicht mehr.

Diese BU-Konzept ist in der Regel geeignet:

  • Kunden die davon überzeugt sind, im Falle einer BU nur für eine gewisse Zeit Geld zu benötigen und sich danach durch Umschulung oder andere Geldquellen finanzieren können.