Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Absicherungsumfang aus Lebenssicht:

BU_Versicherung_Konzept_7

Hier können Sie erreichen, dass Sie die Aufwendungen für die BU steuerlich wie eine Basisrente (= Rüruprente) absetzen können. Durch den Steuereffekt der Basisrente bekommen Sie den BU-Schutz deutlich preiswerter und sorgen zeitgleich für das Alter vor. Im Falle einer Berufsunfähigkeit stellt sich die Frage, wie ab diesem Zeitpunkt für den Ruhestand vorgesorgt werden soll. Die BU-Rente wird nur (je nach Vereinbarung mit dem Versicherer) bis zum 67. Lebensjahr gezahlt. Die anschließende Rentenphase kann aber durchaus noch ein Vierteljahrhundert oder länger dauern. Da die Berufsunfähigkeitsrente oft in der Praxis mit zu geringer Höhe abgeschlossen wird, wird plötzlich das Geld eng und es wird sehr schwierig, für das Alter noch zusätzlich Geld zu sparen. Bei einer Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung (die Basisrente oder auch Rüruprente ist auch eine Rentenversicherung) können Sie eine Beitragsbefreiung im BU-Fall vereinbaren. Dies hat den Vorteil, dass Sie den kompletten Beitrag erlassen bekommen, d.h. auch den Beitragsanteil, der auf die Basisrente entfällt. Damit zahlt die Versicherung nun für Sie weiter in den Vertrag der Basisrente ein und Sie haben mehr Liquidität zu Verfügung. Diese können Sie zum Ausgleich einer Unterversicherung (falls Ihre BU-Rente zu gering vereinbart wurde) nutzen oder mit der freien Liquidität eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbauen.

Vorteile:

  • Wenn Sie das gesetzliche zulässige Verhältnis zwischen den Anteilen Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente einhalten, können Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen. Da sich hier die steuerliche Absetzbarkeit nach den Vorschriften der Basisrente = Rüruprente richtet, kann hierüber deutlich mehr Steuerersparnis als bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung erzielt werden.
  • Bei einer Vereinbarung von einer Beitragsbefreiung im BU-Fall baut die Versicherung für Sie die Altersvorsorge über die Basisrente auf.
  • Sie halten die Anzahl der Verträge in Ihrem Versicherungsordner gering.

Nachteile:

  • Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Sparvorgang von der Risikoabsicherung (hier: Berufsunfähigkeitsversicherung) zu trennen. So empfehlen es die Stiftung Warentest / Finanztest,  die Verbraucherzentrale und viele weitere Organisationen. Diese Empfehlung halten wir grundsätzlich auch für richtig, denn in Phasen von geringer Liquidität (Arbeitslosigkeit, Elternzeit etc.) kann es schwierig werden, den höheren kombinierten Vertrag aus Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zu bezahlen. Bei einer getrennten Versicherung könnten Sie den Berufsunfähigkeitsversicherung weiter bezahlen (wichtig, denn sonst ist für die Zeit der Beitragspause der Versicherungsschutz weg) und die Rentenversicherung pausieren. Wenn es für diesen Nachteil im konkreten Versicherungstarif eine Lösung gibt, halten wir diese Kombination für vertretbar. Es gibt z.B. Produkte, die Ihnen nachträglich die Trennung der Rentenversicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen oder eine bestimmte Zeit trotz Prämienpause weiterhin Versicherungsschutz garantieren.
  • Der steuerliche Vorteil die Beiträge bei der Basisrente abzusetzen geht mit dem Nachteil einher, dass Sie eine Versicherungsleistung (monatliche BU-Rente) voll versteuern müssen. Der Steuerabzug ist hier in der Regel sehr hoch. Dies führt dazu, dass Sie von Anfang an hier eine höhere BU-Rente versichern müssen, um im BU-Fall nach Steuern den benötigten Betrag zur Verfügung haben.

Dieses BU-Konzept ist in der Regel geeignet:

  • Berufstätige mit langfristig planbarem Einkommen oder ausreichenden Sparvermögen um im Falle von Arbeitslosigkeit, Elterzeit usw. den Beitrag fortzahlen können.
  • Selbständige mit hoher Steuerpflicht und keiner gesetzlichen Versicherung.